Wie die Zeitungen melden, ist die Wahl des Staatsrechtlers Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts am Widerstand von CDU und CSU in Bund und Ländern gescheitert. Auch von Bündnis 90/Die Grünen und von Amnesty International sind skeptische Stimmen zu vernehmen. Dreier war von der SPD vorgeschlagen worden. Zentraler Kritikpunkt ist seine Haltung zur Menschenwürde. Dreier halte eine Abwägung der Würde eines Täters mit der des Opfers für möglich, womit er die absolute Geltung des Folterverbots in Frage stelle. Wie die FAZ vermeldet, werde darüber hinaus kritisiert, dass sich Dreier als „kämpferischer Atheist“ verstehe. Eine nachvollziehbare Einschätzung, wenn man sich seinen Grundgesetz-Kommentar ansieht: Wie Dreier ganz „wissenschaftlich“ das Lebensrecht von Verbrechern und ungeborenen Kinder – die Liste ließe sich vermutlich verlängern – antastet, ist atemberaubend. Gut, dass dieser Mann nicht gewählt worden ist.
2. Februar 2008
Glück gehabt
Posted by BK under Kommentar | Schlagworte: Bundesverfassungsgericht, Folterverbot, Horst Dreier, Menschenwürde, Praxis des Naturalismus, Staatsrecht |[2] Comments
8. Februar 2008 at 14:39
Es gibt doch noch militante, international verknüpfte Atheisten, die sich allerdings „evolutionäre Humanisten“ nennen. Ein Kinderbuch (!), das alle drei monotheistischen Religionen als machthungrige Volksverdummungsinstanzen darstellt, ist jetzt in der FAZ kritisiert worden (4.2.), der Mentor des Vereins heißt Wolf Singer, Hirnforscher.
22. Februar 2008 at 13:49
[...] Vgl. dazu Benno Kirschs Einlassungen zu Horst [...]