Wie die Zeitungen melden, ist die Wahl des Staatsrechtlers Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts am Widerstand von CDU und CSU in Bund und Ländern gescheitert. Auch von Bündnis 90/Die Grünen und von Amnesty International sind skeptische Stimmen zu vernehmen. Dreier war von der SPD vorgeschlagen worden. Zentraler Kritikpunkt ist seine Haltung zur Menschenwürde. Dreier halte eine Abwägung der Würde eines Täters mit der des Opfers für möglich, womit er die absolute Geltung des Folterverbots in Frage stelle. Wie die FAZ vermeldet, werde darüber hinaus kritisiert, dass sich Dreier als „kämpferischer Atheist“ verstehe. Eine nachvollziehbare Einschätzung, wenn man sich seinen Grundgesetz-Kommentar ansieht: Wie Dreier ganz „wissenschaftlich“ das Lebensrecht von Verbrechern und ungeborenen Kinder – die Liste ließe sich vermutlich verlängern – antastet, ist atemberaubend. Gut, dass dieser Mann nicht gewählt worden ist.