Wie gut, dass die FAZ Patrick Bahners hat, denn ihm gelingt es immer wieder, die Ehre des Blattes zu retten. Während man bei der Lektüre des Politik-Teils immer wieder den Eindruck erhält, dass die Redakteure mit Demokratie und Menschenrechten so ihre Probleme haben, reißt Bahners im Feuilleton (fast) alles wieder heraus.

In der heutigen Ausgabe gibt er Robert Leicht und Tonio Walter Contra, für die Horst Dreier ein Staatsrechtler ist, gegen dessen Verständnis von Menschenwürde keine Einwände bestehen. Bahners rekonstruiert Dreiers Ansichten zum Folterverbot und bewertet sie in wünschenswerter Klarheit: „Vielmehr konstatiert Dreier für die Staatsorgane einen Konflikt gleichwertiger Rechtspflichten – und zwar allen Ernstes zweier Pflichten zur Menschenwürdeverletzung.“ Die „Konstruktion einer Würdeverletzung durch Nicht-Foltern“ sei jedoch „verstiegen und krude.“ Dreier „kündigt den Konsensus auf, dass das Folterverbot absolut gilt.“

Das ist gut gesprochen, doch muss man Bahners Schlussfolgerung widersprechen. Er hält Dreiers Ansichten für akzeptabel, so lange sie in einem wissenschaftlichen Diskurs geäußert werden. Das „belebt die Rechtsgeschäfte“, meint er. Doch so locker sollte man das beharrliche Anschreiben gegen den an der Menschenwürde orientierten Geist des Grundgesetzes nicht nehmen. Sondern man sollte vielleicht einmal darüber nachdenken, ob Dreiers Ansichten mit der Position eines öffentlichen Professors zu vereinbaren sind (vgl. Bommarius: Die neuen Verfassungsfeinde). Es wurden schon aus nichtigeren Gründen (DKP-Mitgliedschaft etc.) Berufsverbote ausgesprochen. Allerdings ging es da ‚nur’ um Postboten oder Hauptschullehrer. Es scheint, als würde mal wieder mit zweierlei Maß gemessen.