Hier muss man Werner Lange absolut Recht geben: Jede Stichtagsregelung in der Stammzellendebatte ist „unlogisch und ein fauler Kompromiss“. Wenn den Stammzellen Menschenwürde zukommt, kann man nicht zwischen solchen unterscheiden, die vor, und solchen, die nach einem bestimmten Datum erzeugt wurden. Und deshalb sind die „bisherigen gesetzlichen Regelungen auf diesem Gebiet nicht schlüssig und müssen sich den Vorwurf doppelter Moral gefallen lassen.“
Was Lange ansonsten zu sagen hat, ist indes weniger zustimmungsfähig. Vor allem seine Interpretation von Artikel 1 des Grundgesetzes irritiert. Er spricht von der „Würde des Menschen“, bezweifelt im selben Atemzug, dass sie auf „menschliche Zellen“ anzuwenden sei, weil sie keinen Personstatus hätten. Wenn „Zellhaufen“ (Kekulé) keine Menschen wären, dann hätte er womöglich Recht. Doch auch Embryonen sind Menschen, vom ersten Tag an, und wenn Lange diese Behauptung bestreitet, müsste er sagen, wo er die Grenze zum Menschsein ziehen will. Überflüssig zu erwähnen, dass er es nicht tut.
Diese systematische Verunklarung zeigt, dass Lange entweder keinen Begriff von Menschenrechten hat oder sie ihm einfach nur lästig sind. Für ihn sind manche eben doch gleicher. „Die Würde kranker und alter Menschen steht doch wohl höher als die undefinierbare angebliche Würde von Zellen, die weder Bewusstsein haben noch leidensfähig sind.“ Welche Weiterungen diese Argumentation haben kann, scheint ihm nicht bewusst zu sein. Denn man kann aus Sätzen wie diesen durchaus ein Plädoyer für Euthanasie an Kranken und behinderten Neugeborenen lesen, die nicht bei Bewusstsein zu sein und nicht (mehr) zu leiden scheinen.